Allgemeine Bedingungen
I. Gegenstand
1.1
Die FVS Group (Verein der Foire du Valais, nachfolgend FVS Group) betreibt eine Ticketvermarktungsorganisation. Ticketkäuferinnen und Ticketkäufer (nachfolgend "Ticketkäufer" genannt) können über verschiedene Verkaufskanäle (Ziffer 1.2) Tickets für Veranstaltungen und Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam als "Veranstaltungen" bezeichnet) erwerben.
1.2
Gegenstand der vorliegenden AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, welche die FVS Group den Ticketkäufern über die folgenden Verkaufskanäle erbringt: Die Website ticketing.fvsgroup.ch, die Websites von Partnern sowie die mobilen Applikationen der FVS Group (im Folgenden allgemein als "Internetshop" bezeichnet), sowie die von Dritten betriebenen Verkaufsstellen (Internetshop oder Verkaufsstellen im Folgenden als "Verkaufskanäle" bezeichnet). Die Annahme der vorliegenden AGB erfolgt durch die Nutzung der entsprechenden Dienstleistungen. Wenn der Ticketkäufer verschiedene Dienstleistungen der FVS Group in Anspruch nimmt, kann er aufgefordert werden, seine Zustimmung zu den AGB durch Anklicken des entsprechenden Bestätigungsfeldes zu erneuern.
II. Dienstleistungen
2.1
Für alle Leistungen gelten die Bedingungen der FVS Group, die im Internetshop und in anderen Verkaufskanälen verfügbar sind. Die FVS Group kann den Leistungsumfang jederzeit ändern oder die Ausführung von Dienstleistungen aussetzen.
2.2
Über die Verkaufskanäle ermöglicht die FVS Group den Abschluss von Verträgen zwischen dem Käufer von Eintrittskarten und dem Veranstalter. Die FVS Group arbeitet hierbei als Agent des jeweiligen Veranstalters und ist somit nicht Vertragspartner des Ticketkäufers. Der Vertrag über den Kauf eines Tickets wird ausschließlich zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter auf der Grundlage dieser AGB und der Bedingungen des Veranstalters geschlossen.
2.3
Bei der Nutzung von Dienstleistungen und Produkten von Partnerunternehmen der FVS Group akzeptiert der Ticketkäufer die anwendbaren AGB und/oder die Nutzungsbedingungen der genannten Partnerunternehmen.
III. Abschluss des Vertrags
3.1 Bestellung des Ticketkäufers
3.1.1
Die in den Verkaufskanälen bereitgestellte Übersicht über die zugänglichen Tickets gilt lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Ticketkäufer. Der Ticketkäufer trifft seine Wahl über die Verkaufskanäle. Die getroffene Wahl wird im Warenkorb angezeigt (Internetshop) oder dem Ticketkäufer mitgeteilt (Verkaufsstelle). Mit der Bestätigung der Bestellung bestätigt der Ticketkäufer sein verbindliches Angebot zum Kauf der gewählten Tickets. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die erforderlichen Informationen während des Bestellvorgangs vollständig und korrekt anzugeben.
3.1.2
Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Ticketkäufers, die Tickets rechtzeitig vor dem Veranstaltungsdatum im Internetshop zu bestellen (im Folgenden als "Online-Bestellung" bezeichnet).
3.2 Anmeldung
3.2.1
Für eine Online-Bestellung muss sich der Ticketkäufer im Online-Shop mit seinem Benutzernamen oder seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort (nachfolgend "Zugangsdaten" genannt; das entsprechende Benutzerkonto "Online-Konto") anmelden. Verfügt der Ticketkäufer noch nicht über ein Online-Konto, wird er bei seiner ersten Online-Bestellung aufgefordert, sich im Online-Shop mit den erforderlichen Daten zu registrieren.
3.2.2
Die Zugangsdaten, die dem Ticketkäufer mitgeteilt werden, sind für den persönlichen Gebrauch durch den Ticketkäufer bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Alle Bestellungen, die über das Online-Konto getätigt werden, werden dem Ticketkäufer als Inhaber des Online-Kontos zugeordnet und sind für den Ticketkäufer verbindlich.
3.3 Bestätigung der Bestellung
Bei Bestellungen über die Online-Shops oder wenn der Kunde der Verkaufsstelle seine E-Mail-Adresse mitteilt, erhält der Ticketkäufer nach Abschluss des Bestellvorgangs eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung gilt ausdrücklich noch nicht als Annahme des Angebots durch die FVS Group.
3.4 Annahme durch die FVS Group im Namen und im Auftrag des Veranstalters.
Der Vertrag über den Kauf eines Tickets zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter gilt erst dann als geschlossen, wenn die Tickets versandt, zugänglich gemacht oder dem Ticketkäufer ausgehändigt werden. Der Versand, die Zugänglichkeit oder die Übergabe erfolgt erst nach Eingang der Zahlung des Käufers bei der FVS Group oder der Verkaufsstelle, und zwar unabhängig von der Zahlungsweise.
IV. Versand der Tickets
4.1 Allgemeines
4.1.1
Die Übergabe bzw. der Versand des Tickets erfolgt, je nach Wahl des Ticketkäufers bei der Bestellung, per E-Mail mit Download-Link zur PDF-Datei des Tickets, als Mobile Ticket mit Barcode oder in Papierform durch Übergabe an der Verkaufsstelle.
4.1.2
Der Ticketkäufer ist verpflichtet, die Tickets direkt nach Erhalt zu prüfen. Der Ticketkäufer muss die FVS Group innerhalb von drei Werktagen über Schäden an den Tickets oder Abweichungen der per Post oder elektronisch versandten Tickets von den bestellten Tickets informieren. Unterlässt der Ticketkäufer die genannte Mitteilung, gelten die gelieferten Tickets als genehmigt (Art. 201 OR).
4.1.3
Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand vom Sitz der FVS Group auf den Käufer der Tickets über (Art. 74 Abs. 2 Ziff. 2 OR). Der Ticketkäufer ist dafür verantwortlich, die Tickets bis zur Veranstaltung sicher zu verwahren. Der Ersatz von beschädigten oder verlorenen Tickets ist unter Vorbehalt der Ziffern 4.2.3, 4.3.3 und 11.3 ausgeschlossen.
4.2 Elektronischer Versand von Banknoten
4.2.1
Nach Eingang der Zahlung druckt der Käufer das Ticket ohne Änderung der Größe mit einem geeigneten Drucker auf weißem Papier im Format DIN A4 über den mit der Bestellbestätigung mitgeteilten Link aus. Der Ticketkäufer erkennt an, dass es in seiner eigenen Verantwortung liegt, auf eigenes Risiko über alle technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang und den Druck des Tickets erforderlich sind.
4.2.2
Die gedruckte Eintrittskarte ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf im Bereich des maschinenlesbaren Codes keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstigen negativen Einflüsse aufweisen, die die Zugangskontrolle verhindern oder beeinträchtigen könnten. Weist die Eintrittskarte solche Beschädigungen, Verschmutzungen oder andere negative Einflüsse auf, kann der Käufer der Eintrittskarte keinen Anspruch auf Zugang zur Veranstaltung und/oder auf Erstattung des vom Käufer der Eintrittskarte gezahlten Preises geltend machen.
4.2.3
Der Ticketkäufer erhält für jedes gekaufte Ticket nur eine einzige Zugangsberechtigung. Jede Reproduktion, Kopie, Änderung oder Nachahmung des Tickets sowie die elektronische Verbreitung der entsprechenden PDF-Datei an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust oder Beschädigung der Eintrittskarte kann der Käufer die Eintrittskarte jedoch erneut ausdrucken, wobei ihm bewusst ist, dass ihm in den in Ziffer 4.2.4 genannten Fällen der Zugang zur Veranstaltung verweigert werden kann. Die beschädigte Eintrittskarte muss unverzüglich vernichtet werden. Wenn der Ticketkäufer die PDF-Datei zum Zeitpunkt des Verlustes oder der Beschädigung bereits gelöscht hat, kann er das Ticket im Bereich "Meine Tickets" erneut ausdrucken oder sich mit der Hotline der FVS Group in Verbindung setzen. Die FVS Group sendet dann die PDF-Datei noch einmal an den Ticketkäufer. Die FVS Group behält sich das Recht vor, die Anzahl der neuen Sendungen zu begrenzen. Der Ticketkäufer ist sich bewusst, dass das Ticket nicht gesperrt werden kann. In diesem Fall gilt ebenfalls die Regelung gemäss Ziffer 4.2.4.
4.2.4
Der Veranstalter kann den Zugang zu einer Veranstaltung verweigern, wenn mehrere gedruckte Eintrittskarten, Reproduktionen, Kopien oder Nachahmungen einer Eintrittskarte im Umlauf sind und der Inhaber einer gedruckten Eintrittskarte, einer Kopie oder einer Nachahmung der jeweiligen Eintrittskarte bereits Zugang zur Veranstaltung hatte. Der Veranstalter ist insbesondere nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die Identität des Ticketinhabers mit der des Ticketkäufers übereinstimmt, oder die Echtheit des Tickets zu überprüfen. Wird dem Besitzer einer Eintrittskarte aus diesem Grund bei der Zugangskontrolle der Zutritt verweigert, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises.
4.3 Elektronischer Versand für mobile Tickets
4.3.1
Bei mobilen Tickets erfolgt der Versand nach erfolgter Zahlung per elektronischer Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse oder per SMS an die vom Ticketkäufer angegebene Mobiltelefonnummer. Je nach Art des Mobiltelefons wird das Mobilticket in der Benachrichtigung als Link oder als Bild angezeigt. Bei Nutzung einer mobilen Anwendung der FVS Group wird das mobile Ticket innerhalb der mobilen Anwendung der FVS Group angezeigt.
4.3.2
Der Ticketkäufer erkennt an, dass es in seiner eigenen Verantwortung liegt, auf eigenes Risiko über alle technischen Einrichtungen zu verfügen, die für den Empfang des mobilen Tickets erforderlich sind. Der jeweilige Link oder das Bild dürfen nicht gelöscht werden. Jede Reproduktion, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des mobilen Tickets und jede elektronische Verbreitung des mobilen Tickets an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Verlust des Zugangs zum Ticket oder bei Beschädigung des Mobiltelefons kann der Ticketkäufer das Mobilticket online im Bereich "Meine Tickets" erneut anfordern bzw. sich erneut zusenden lassen. Die FVS Group behält sich das Recht vor, die Anzahl der neuen Sendungen zu begrenzen. Wenn die Höchstzahl der zulässigen Sendungen erreicht ist, muss sich der Ticketkäufer mit der Hotline der FVS Group in Verbindung setzen. Die FVS Group kann dem Antrag auf Erneuerung der mobilen Tickets stattgeben. Der Fahrkartenkäufer ist sich bewusst, dass die mobile Fahrkarte nicht gesperrt werden kann. In diesem Fall gilt die Regelung gemäss Ziffer 4.2.4 entsprechend.
4.3.3
Wenn der Käufer das mobile Ticket verliert, nachdem er eine mobile Anwendung der FVS Group gelöscht hat, kann er wieder auf das Ticket zugreifen, sobald er die entsprechende mobile Anwendung erneut installiert. Der Zugang zur Veranstaltung kann ihm verweigert werden, wenn er sein mobiles Ticket nicht vorlegt.
V. Kein Weiterverkauf von Tickets
Jeglicher Handel mit gekauften Tickets für industrielle oder kommerzielle Zwecke ist untersagt. Verstöße gegen die genannte Vorschrift können zum Verlust der mit der erworbenen Eintrittskarte verbundenen Leistung und zu Schadensersatzansprüchen sowie zu Ansprüchen auf Herausgabe von Gewinnen gegenüber dem ursprünglichen Käufer der Eintrittskarte und den Personen, die die Eintrittskarte erworben haben, führen. Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können vom Erwerb von Tickets ausgeschlossen werden.
VI. Werbung und Verlosungen
Ohne die vorherige ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters ist es dem Käufer der Eintrittskarten nicht gestattet, die Eintrittskarten in seiner Werbung für die Öffentlichkeit und/oder für seine Verlosungen zu verwenden.
VII. Preise
7.1
Die Preise für die Eintrittskarten, die in den Verkaufskanälen zugänglich sind oder angezeigt werden, verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (wo anwendbar).
7.2
Der im Internetshop angegebene Verkaufspreis umfasst den Ticketpreis des Veranstalters zuzüglich einer Servicegebühr, ohne etwaige Gebühren für die Zahlung und den Versand. Der in den Verkaufsstellen angegebene Verkaufspreis umfasst den Preis des Tickets des Veranstalters zuzüglich der Kosten für die Bestellungen des VDP. Die für den jeweiligen Verkaufskanal geltenden Bearbeitungsgebühren, abhängig von der jeweiligen Versandart und/oder der Zahlungsart, werden während des Bestellvorgangs im Warenkorb angezeigt oder dem Ticketkäufer mitgeteilt.
VIII. Zahlung
8.1 Kauf in den Verkaufsstellen
Beim Kauf des Tickets an den Verkaufsstellen bestimmt das jeweilige Partnerunternehmen der FVS Group oder die FVS Group selbst als Betreiber der Verkaufsstelle die zulässigen Zahlungsarten.
IX. Rückgabe von Tickets, Erstattung und Umtausch
9.1 Allgemeines
Verantwortlicher Vertragspartner des Ticketkäufers für die Durchführung der von der FVS Group vermittelten Veranstaltung bzw. für die Erbringung der mit dem Ticket verbundenen Leistung ist der jeweilige Veranstalter. Es ist daher allein der Veranstalter und keinesfalls die FVS Group (es sei denn, die FVS Group ist der Veranstalter), die über die Möglichkeit, die Bedingungen und die Behandlung einer Rückgabe und Erstattung oder eines Umtauschs von für eine Veranstaltung gekauften Tickets entscheidet.
9.2
Besonderheiten bei Verlegung des Datums einer Veranstaltung oder Änderung des Veranstaltungsorts: Wenn ein Veranstalter beschließt, das Datum einer Veranstaltung zu verlegen oder den Veranstaltungsort zu ändern, bleibt das Ticket unabhängig von den Gründen für die Verlegung des Datums oder die Änderung des Veranstaltungsorts gültig. Es liegt im Ermessen des Veranstalters zu entscheiden, ob Tickets zurückgegeben, erstattet oder umgetauscht werden können.
9.3 Bearbeitung der Rückgabe von Tickets und Erstattung
9.3.1
Wenn der Veranstalter einer Rückgabe und Erstattung von Eintrittskarten sowie der Bearbeitung gemäß Ziffer 9.4 zustimmt, hat der Käufer der Eintrittskarten Anspruch auf Erstattung des Preises der Eintrittskarten gemäß diesen Bedingungen.
9.3.2
Der Ticketkäufer muss die Tickets innerhalb von Tagen nach dem auf den Tickets aufgedruckten Datum der Veranstaltung dort abgeben oder zurückgeben, wo er die Tickets gekauft hat. Die FVS Group oder die Verkaufsstellen erstatten den Preis der Eintrittskarte. Nach Ablauf von 30 Tagen ab dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Veranstaltungsdatum müssen sich die Käufer von Eintrittskarten direkt an den Veranstalter wenden. Dieser entscheidet dann, wie die Rückgabe der Tickets und die Rückerstattung behandelt werden.
9.3.3
Telefonisch oder online bestellte Tickets müssen an die von der FVS Group mitgeteilte Adresse zurückgesendet werden. Bei Zahlung per Kreditkarte, Zahlungsart Postfinance oder Sofortüberweisung schreibt die FVS Group den entsprechenden Betrag nach Erhalt der Tickets innerhalb von vier Wochen auf der bei der Zahlung verwendeten Karte bzw. auf dem verwendeten Konto gut. Im Falle einer Vorauszahlung wird der Betrag dem vom Ticketkäufer angegebenen Bank- oder Postkonto gutgeschrieben. Hierfür benötigt die FVS Group die folgenden Informationen: Bank-/Postadresse (Name, Gemeinde), Clearingnummer der Bank, IBAN, Kontonummer oder Kontoinhaber (Name, Vorname).
9.3.4.
Die Rückerstattung des bezahlten Preises für elektronische und mobile Tickets erfolgt automatisch an den Ticketkäufer durch eine Gutschrift auf die im Bestellvorgang angegebene Karte (bei Zahlung per Kreditkarte oder Zahlungsart Postfinance) bzw. durch eine Gutschrift auf das vom Ticketkäufer angegebene Bank- oder Postkonto bei Zahlung gegen Rechnung oder Sofortüberweisung (vgl. Ziffer 9.4.3 für die notwendigen Informationen). Nur der in der Bestellung genannte Ticketkäufer hat ein eventuelles Recht auf Rückerstattung. Dieses Recht ist nicht übertragbar.
X. Pflichten des Ticketkäufers beim Besuch der Veranstaltung
10.1.
Mit dem Kauf der Eintrittskarte oder der Nutzung der Leistungen des Veranstalters akzeptiert der Ticketkäufer zusätzlich zu diesen AGB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen oder die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
10.2
Mit dem Kauf der Tickets erkennt der Ticketkäufer die Sicherheits-, Zugangs-, Alters- und sonstigen Vorschriften für die Durchführung des jeweiligen Veranstalters an und nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung der vorliegenden Vorschriften entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann. Die anwendbaren Vorschriften sind beim jeweiligen Veranstalter erhältlich. 10.3
XI. Garantie
11.1
Die FVS Group erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer unternehmerischen Ressourcen und der vorhersehbaren Anforderungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik, sofern die FVS Group nicht aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der Leistungserbringung gehindert ist.
11.2
Dem Ticketkäufer ist bekannt, dass die FVS Group ihre Leistungen über das Internet bzw. unter Nutzung von Kommunikationsnetzen erbringt. Es kann zu vorübergehenden Störungen oder Unterbrechungen der Leistungserbringung der FVS Group kommen, insbesondere aufgrund von technischen Fehlfunktionen, Störungen und Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen von Kommunikationsnetzen und aufgrund eines Ausfalls der IT-Infrastruktur oder anderer Teile der Infrastruktur, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Die FVS Group übernimmt daher keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit ihrer Leistungen.
XII. Haftung
12.1
Bei Verletzungen eigener vertraglicher Verpflichtungen aus diesen AGB haftet die FVS Group gegenüber dem Ticketkäufer unbeschränkt für direkte und nachgewiesene Schäden, die von der FVS Group durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
12.2
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverluste infolge von vorgängigen Störungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Leistungen der FVS Group und infolge des Ausfalls von Marketingkanälen, Übermittlungsfehlern, zu spät abgegebenen Tickets, falschen Preis- oder Leistungsinformationen und Fehlern in Auftragsbestätigungen. Jegliche Haftung der FVS Group für die Inhalte der Websites von Veranstaltern und anderen Dritten, die auf die Internetshops der FVS Group verweisen oder auf die die Internetshops der FVS Group verweisen, ist ausgeschlossen.
12.3
Die FVS Group kann die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Tickets und der Leistungen des Veranstalters, die von der FVS Group im Namen und Auftrag des Veranstalters vermarktet werden, nicht kontrollieren.
12.4
Die FVS Group kann auch nicht kontrollieren, ob der Veranstalter seine Verpflichtungen zu verbundenen Leistungen oder aus dem zwischen ihm und dem jeweiligen Ticketkäufer geschlossenen Vertrag korrekt und vollständig erfüllt. Nur der Veranstalter bzw. der Ticketkäufer und in keinem Fall die FVS Group haften für Vertragsverletzungen, insbesondere eine mangelhafte Organisation oder Durchführung der Veranstaltung, eine vertragswidrige Absage von Veranstaltungen, eine ungenügende Qualität der Leistungen und eine Verletzung der Pflichten des Ticketkäufers beim Besuch der Veranstaltung. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für quasi- und außervertragliche Ansprüche zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter, die sich aus der Abwicklung des Vertrages, insbesondere aus der Durchführung der Veranstaltung oder der Inanspruchnahme von Leistungen des Veranstalters ergeben.
12.5
Diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen der FVS Group gelten nicht für eine von der FVS Group verursachte schuldhafte und unmittelbare Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Falle zwingender gesetzlicher Regelungen, einschließlich Regelungen im Zusammenhang mit dem Produkthaftungsgesetz.
XIII. Haftung des Ticketkäufers
13.1
Der Ticketkäufer haftet gegenüber der FVS Group unbegrenzt für direkte und nachgewiesene Schäden, die durch vertragswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung des Ticketkäufers für grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
13.2
Der Ticketkäufer ist verpflichtet, der FVS Group die Kosten zu erstatten, die der FVS Group möglicherweise durch die unberechtigte Nutzung oder den Missbrauch des Passworts des Ticketkäufers entstanden sind. Darüber hinaus ist der Käufer von elektronischen oder mobilen Tickets verpflichtet, dem Veranstalter oder der FVS Group etwaige Schäden zu erstatten, die durch die unbefugte Verwendung von zusätzlichen oder geänderten gedruckten Tickets, Reproduktionen, Kopien oder Nachahmungen entstehen.
XIV. Persönliche Daten
Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, seine persönlichen Daten an die FVS Group weiterzugeben, die sich ihrerseits verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Die FVS Group räumt sich das Recht ein, die Kundenkontakte für Werbezwecke ihrer internen Abteilungen sowie der Abteilungen der betreffenden Partner zu nutzen.
Die Kundendaten werden auch von den Organisatoren von Veranstaltungen, für die die FVS Group die Plattform zum Verkauf von Eintrittskarten bereitstellt, vertraulich behandelt.
XV. Geistiges Eigentum
Die Internetshops und alle Inhalte, die in den Internetshops der FVS Group zugänglich sind (im Folgenden als "Inhalte" bezeichnet), sind urheberrechtlich geschützt und das ausschließliche und umfassende Eigentum der FVS Group, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die Internetshops können Warnungen vor Schutz- und Nutzungsrechten Dritter enthalten, die der Ticketkäufer beachten sollte. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FVS Group untersagt.
XVI. Abschließende Bestimmungen
16.1
Der Erfüllungsort für die Leistungen der FVS Group, einschließlich des Versands von Tickets, befindet sich am Sitz der FVS Group.
16.2
Der Käufer von Tickets verzichtet darauf, Forderungen gegenüber der FVS Group abzurechnen.
16.3
Die FVS Group behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website der FVS Group bekannt gegeben und treten zum Zeitpunkt ihrer Aufschaltung in Kraft.
16.4
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder den Kauf der Tickets. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck, der mit der zu ersetzenden Bestimmung verfolgt wird, am besten gerecht wird. Dies gilt auch für den Fall, dass die vorliegenden AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
16.5
Auf diese AGB und etwaige Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beziehung zwischen der FVS Group und dem Ticketkäufer ergeben, ist ausschließlich das Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16.6
Der ausschließlich zuständige Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der FVS Group und dem Ticketkäufer befindet sich am Sitz der FVS Group. Die FVS Group ist jedoch berechtigt, den Ticketkäufer an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Martigny, November 2015